Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Kreindl Dachsysteme GmbH


1. Geltung

Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB. Diese sind abrufbar auf unserer Homepage (www.kdach.at). Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.


2. Angebot

Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns als geschlossen.

3. Preise

Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet.

4. Zahlungsbedingungen

Der Käufer verpflichtet sich zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bereits bei Vertragsabschluss. Die Gewährung eines Zahlungszieles sowie etwaigen Skontoabzug bedarf einer schriftlichen Vereinbarung.

5. Verzugszinsen

Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10% über dem Basissatzes zu verrechnen.

6. Bonitätsprüfung

Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass seine Daten ausschließlich zum Zweck des Gläubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten Gläubigerschutzverbände Alpenländischer Kreditschutzverband (AKV), Österreichischer Verband Creditreform (ÖVC) und Kreditschutzverband von 1870 (KSV) übermittelt werden dürfen.

7. Transport / Lieferung / Lagerung

Voraussetzung für unsere Lieferverpflichtung ist die unbedingte Kreditwürdigkeit des Käufers. Zweifel in dieser Hinsicht, insbesondere vergebliche Mahnungen, Zahlungseinstellungen usw. berechtigen uns, Vorauszahlungen, auch bei vereinbarten Zahlungszielen, zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

7.1. Unsere Lieferverpflichtungen steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Rückstände einzelner Positionen aufgrund von Lieferengpässen sind möglich. Hieraus resultierende Regressansprüche sowie Mehrkosten durch zusätzlichen Arbeitsaufwand sind ausgeschlossen.

7.2. Nachlieferungen werden im Rahmen der Lieferfähigkeit der Vorlieferanten schnellstmöglich ausgeführt und gegeben keinen Anlass, die bereits gelieferte und in Rechnung gestellte Ware nicht zu begleichen. Alle Lieferungen erfolgen mit Streckenfahrzeugen, frei 40 Tonnen Sattelzug befahrbarer Baustelle ohne Entladung. Kranentladung ist ein Service, aber nicht Bestandteil der Lieferung! Angegebene Liefertermine sind unverbindlich und freibleibend. Mehraufwand durch falsche Adressen sowie unzugängliche Baustellen wird in Rechnung gestellt. Bei unbesetzten Baustellen entladen unsere Fahrer an von Ihnen gewählten Plätzen. Kosten für Um- oder Weitertransporte sind ausgeschlossen! Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass angelieferte Paletten trotz werkseitiger Verpackung vom Kunden unverzüglich gegen Feuchtigkeit; und Kunststoffe zusätzlich gegen Sonneneinwirkung zu schützen sind. Wenn nichts anderes vereinbart ist, liefern wir die Ware mit der üblichen Werks- bzw. Transportverpackung. Wir sind nicht verpflichtet, die Verpackung zurückzunehmen; der Kunde ist selbst verpflichtet, die angefallene Verpackung auf eigene Kosten ordnungsgemäß zu entsorgen.

8. Transportschäden / Beanstandungen / Gewährleistung

Die Lieferung ist nach Eingang auf eventuelle Transportschäden zu untersuchen und zu prüfen; eventuelle Mängel sind unverzüglich, längstens innerhalb von 3 Tagen nach Empfang unter konkreter Bezeichnung des mangels schriftlich geltend zu machen. Beanstandungen sind sofort in die Transportdokumente des Frachtführers einzutragen, bildliche zu dokumentieren und uns sofort mitzuteilen. Aus versicherungstechnischen Gründen ist jede andere Form der Meldung unwirksam. Bei Auftreten eines Mangels ist jede Be- und Verarbeitung einzustellen und uns Gelegenheit zur Besichtigung der Ware zu geben. Ist die Ware verarbeitet, montiert, vermischt oder veräußert, sind Beanstandungen ausgeschlossen. Die Be- und Verarbeitung erfolgt auf Gefahr des Käufers. Etwaige Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels sind auf das Recht auf Nacherfüllung beschränkt. Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Besichtigung des Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde nach seiner Wahl vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Stellt sich bei der Prüfung heraus, dass kein Gewährleistungsanspruch besteht, ist der Kunde verpflichtet, die durch die Prüfung verursachen Kosten zu tragen.

9. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten und Spesen unser Eigentum. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen Geschäftsanschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Falle unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung als an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen. Im Falle einer Mehrzahl von Forderungen unsererseits, werden Zahlungen des Schuldners primär jener Forderungen zugerechnet, die nicht (mehr) durch einen Eigentumsvorbehalt oder anderer Sicherungsmittel gesichert sind. Im Falle eines Verzuges sind wir berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer, wir erklären den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.

10. Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle aus Verträgen mit uns sich ergebenden Verpflichtungen ist Linz. Für den Fall, dass der Käufer Kaufmann ist, wird Linz als Gerichtsstand vereinbart.

 

11. Annahmeverzug

Befindet sich unser Vertragspartner in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, die Ware bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagerpauschale in der Höhe von 5% des Auftragswertes in Rechnung stellen.


12. Stornogebühren

Der Käufer hat das Recht, gegen Bezahlung einer Stornogebühr von 30% des Kaufpreises ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Es gilt ausdrücklich kein Rücktrittsrecht für Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind.

13. Produkthaftung

Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel “Produkthaftung“ iSd PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unseren Sphären verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

14. Formvorschriften

Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sichern elektronischen Signatur.

15. Rechtswahl

Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht anzuwenden, die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.

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